Gastbeitrag von Christian Schindler: „Das Waffengesetz kann gar nicht scharf genug sein“

Gefällt Dir dieser Artikel? Teile ihn!

Das Waffengesetz ist zum Leidwesen der Legalwaffenbesitzer erneut in aller Munde. Neben Bündnis 90/Die Grünen, die in ihrem Parteiprogramm

„die Verfügbarkeit von tödlichen Schusswaffen – außer für Jäger*innen, die ohne diese Waffen ihre Aufgaben nicht erfüllen können – schrittweise beenden“

wollen, haben in dem noch recht jungen Jahr 2022 bereits zwei Vorfälle Deutschland erschüttert: zuerst der Amoklauf in Heidelberg und kurze Zeit später der Doppelmord an Polizisten in Kusel (Rheinland-Pfalz). Wie zu erwarten, wurden direkt im Anschluss die ersten Diskussionen und Forderungen um eine Verschärfung des Waffenrechts laut.

Aktuelle CIVEY-Umfrage zum Waffenrecht

Auch über CIVEY wurde eine Umfrage mit folgendem Wortlaut eröffnet: „Sollte die Bundesregierung Ihrer Ansicht nach das Waffenrecht in Deutschland verschärfen?“

Wir haben daran teilgenommen und am 25.02.2022 um 18:43h bei damals 82.339 Teilnehmern folgendes Ergebnis erhalten:

civey umfrage bundesregierung waffenrecht verschaerfen

civey umfrage bundesregierung waffenrecht verschaerfen

Mehr als 60% der Teilnehmer haben sich zu diesem Zeitpunkt für weitere Verschärfungen ausgesprochen, knapp 30% halten das bisherige Waffenrecht für angemessen und 10% sind unentschlossen.

Gehen wir davon aus, dass die Umfrage repräsentativ ist, so ist die Mehrheit der Menschen in Deutschland der Meinung, dass das bisherige Waffengesetz zu viele Lücken lässt, um die Sicherheit in Deutschland hinsichtlich Waffen ausreichend zu gewährleisten. Es ist also an der Zeit, sich das bisher existierende Waffengesetz vom 01.09.2020 anhand dreier Beispiele einmal genauer anzusehen und zu prüfen, ob dem tatsächlich so ist.

Diese Aufgabe hat Christian Schindler übernommen, der uns freundlicherweise seine Ausführungen dazu in Form des fiktiven CharaktersHerr Müller“ zur Verfügung gestellt hat, die wir an dieser Stelle gerne veröffentlichen. Auch wenn uns die Diskussion rund um das Waffenrecht derzeit keinen Grund zur Freude verschafft, so müssen wir doch zugeben, dass uns beim Durchlesen des Tagesablaufs von Herrn Müller das ein oder andere Schmunzeln übermannt hat. Ob sich dieses Schmunzeln auch bei Befürwortern einer Verschärfung des Waffenrechts einstellen wird, die größtenteils vermutlich gar nicht wissen, was dort so alles verankert ist? Wir wissen es nicht, hören aber gerne Eure Meinung, die Ihr uns über die Kommentarfunktion zukommen lassen könnt.

Wir wünschen Euch viel Freude bei der Lektüre und sprechen Christian erneut unseren Dank aus.

„Das Waffengesetz kann gar nicht scharf genug sein“

Von Christian Schindler

Gut gelaunt schweift Herr Müllers Blick über die Schlagzeilen der Tageszeitung. Nur kurz bleiben seine Augen an einer der zahlreichen Meldungen hängen:

„Waffengesetz verschärft – ab 1. September 2020 gelten strengere Regeln!“

Herr Müller nickt zufrieden. Für ihn kann das Waffengesetz gar nicht scharf genug sein: ,,Mich betrifft das ja nicht, geht ja nur diese Waffennarren und Ballermänner etwas an. Und bei denen kann man die Zügel gar nicht hart genug anziehen.“

Er lässt seinen Blick schweifen, seine Augen fixieren die alte Deko-Armbrust seines Vaters, die seit Jahrzehnten über dem rustikalen Kamin hängt und Herr Müller verliert sich in nostalgischen Erinnerungen.

Was Herr Müller nicht weiß:

Seit der Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften im Sommer 2017 müssen auch Dekorations-Armbrüste in einem verschlossenen Behältnis gelagert werden. Herr Müller verstößt also gerade gegen das Waffengesetz.

Nach dem Lesen der Tageszeitung spürt Herr Müller erneut seinen verspannten Rücken, der ihn seit seiner Pensionierung mehr und mehr plagt. Aber beim letzten Weihnachtsgeschäft hatte seine Frau im Ladengeschäft von Tchibo einen Massagestab gekauft. Den würde Herr Müller nun gleich ausprobieren, vielleicht würde er ja damit ein wenig Entspannung finden.

Was Herr Müller nicht weiß:

Der besagte Massagestab von Tchibo ist seit Sommer 2020 gemäß eines BKA-Feststellungsbescheids eine verbotene Waffe. Allein der Besitz eines solchen verbotenen Gegenstands kann Herrn Müller eine hohe Geldstrafe einbringen.

Gut gelaunt geht Herr Müller in Richtung seines alten Lieblingsplatzes, der Sitzbank unter dem Kriegerdenkmal. Hier möchte er im Schatten einen Apfel schälen, entspannen und sich mit einigen alten Bekannten zum Plausch treffen.

Was Herr Müller nicht weiß:

Die Sitzbank steht in unmittelbarer Nähe einer Schule und wird schon bald zu einer neuen Waffenverbotszone, in der Messer und andere „gefährliche Gegenstände“ verboten sind. Diese können seit der jüngsten Waffengesetzänderung auch außerhalb von Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden. Und mit seinem Schälmesser in der Hosentasche kann unser Herr Müller dann ganz schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Aber Herr Müller ist der Meinung, dass das Waffengesetz ihn nichts angehen würde …

Quellen

Herr Müller und die Armbrust
Herr Müller und der Massagestab von Tchibo
Herr Müller und die Waffenverbotszonen

 

Gefällt Dir dieser Artikel? Teile ihn!

Noch keine Kommentare. Sei der Erste!

      Hinterlasse einen Kommentar

      Jagdschein Info
      Jagdschein Info
      Logo
      Neu registrieren
      Produkte vergleichen
      • Gesamt (0)
      Vergleichen
      Einkaufswagen