Mehr grüner Schein als Sein? Eine kritische Auseinandersetzung mit Bündnis 90/Die Grünen (Teil 1)

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Am Mittwoch, den 8. Dezember 2021, wurden die Minister der neuen Deutschen Bundesregierung im Bundestag vereidigt. Neben Ministern der Parteien SPD und FDP sind seitdem auch Minister von Bündnis 90/Die Grünen vertreten. Nicht zuletzt aufgrund der Inhalte ihres Wahlprogramms und ihrem klaren Bestreben zur Einschränkung bzw. zum Verbot von privatem Waffenbesitz für bestimmte Gruppen, verfolgten wir Legalwaffenbesitzer die Umfrageergebnisse und Prognosen im Wahlkampf sehr genau.

Denkt jemand unvoreingenommen an Bündnis 90/Die Grünen und ihre vermeintlichen Ideale, so sollten sich fast automatisch Bilder von grünen Landschaften, dichten Wäldern, üppigen Wildpopulationen und von Menschenhand unberührter Natur einstellen. Vermutlich entsteht das Bild einer Partei, die die Interessen von Natur und Tierwelt mit aller Kraft vertritt, sie bewahren und positiv entwickeln möchte, zur Not auch gegen menschliche Bedürfnisse. Wahrscheinlich würde niemand auf die Idee kommen, sich unter politischer Einflussnahme einer ökologischen Partei Nachteile für Natur und Lebensräume vorzustellen. Das wird doch stets gerne anderen angetextet.

Ein Grund mehr, dass Jäger, Legalwaffenbesitzer, Tier- und Naturschützer nach nun 90 Tagen Regierungsbeteiligung eine erste Bilanz zu Bündnis 90/Die Grünen ziehen und prüfen, wo sie hinsichtlich ihrer Bestrebungen zum privaten Waffenbesitz stehen und ob sie ihrem gern vermittelten Bild als ökologisch agierende und dem Tierschutz verschriebene Partei gerecht werden.

Unseren Artikel haben wir dafür in zwei Teile aufgeteilt, um der Auseinandersetzung mit der Partei ausreichend Raum und eine thematische Abgrenzung zu geben:

  • Teil 1 beschäftigt sich mit Waffenbesitz
  • Teil 2 behandelt Natur- und Artenschutz sowie die legale Auslandsjagd

Die Grünen und privater Waffenbesitz – Legal, illegal, s*egal?

Die Befürchtungen und Vorbehalte von Legalwaffenbesitzern gegenüber Bündnis 90/Die Grünen waren im Vorfeld wohlbegründet, denn im Entwurf des Parteiprogramms hieß es:

„Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet, ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme Jäger*innen und Förster*innen sowie illegalen Waffenbesitz stärker zu kontrollieren und zu ahnden“.

Die Partei hat dann im finalen Wahlprogramm etwas nachgebessert und versucht, weniger scharf zu formulieren, auch wenn die Grundaussage natürlich gleich geblieben ist:

„In Deutschland gibt es über fünf Millionen legale Waffen. Jedes Jahr sterben Menschen auch durch legale Waffen, beim Hantieren mit ihnen oder durch Straftaten. Diese reichen von häuslicher Gewalt über Amokläufe bis hin zu extremistischen Attentaten. Solche Straftaten werden nicht unbedingt durch die berechtigten Legalwaffenbesitzer*innen begangen, sondern auch durch Menschen, die sich rechtswidrig Zugang zu diesen Waffen verschaffen, weil sie über entsprechende Zugänge, zum Beispiel im gemeinsamen Haushalt, verfügen. Um ein valides Bild über die Dimensionen und Ursachen solcher Straftaten zu erhalten, braucht es eine verbesserte kriminalstatistische Erfassung. Es muss dokumentiert werden, ob eine Straftat mit einer legalen oder illegalen Schusswaffe begangen wurde, ob es bei der Tat auch zu einer Schussabgabe kam und ob die oder der Tatverdächtige berechtigt war, die Waffe zu besitzen oder nicht. Jeder Mensch, der durch eine Waffe stirbt, ist einer zu viel. Deshalb wollen wir die Verfügbarkeit von tödlichen Schusswaffen – außer für Jäger*innen, die ohne diese Waffen ihre Aufgaben nicht erfüllen können – schrittweise beenden. Auch im Bereich des Schießsports setzen wir uns im Dialog mit Sportschütz*innen für die Umstellung auf nichttödliche Schusswaffen ein.

Da Bündnis 90/Die Grünen nicht das Innenministerium innehaben, könnte man meinen, dass von der Partei zum Thema Waffenrecht und Legalwaffenbesitz bisher nichts Greifbares gekommen ist. Stattdessen habe sich lediglich die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit diversen Äußerungen zum legalen Waffenbesitz hervorgetan. Psychische Auffälligkeiten sind im Innenministerium offenbar wieder Thema und lassen Erinnerungen an den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ wach werden.

EU-Feuerwaffenrichtlinie

Doch der Schein trügt. Der Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsabgeordnete und Obmann im Innenausschuss Marcel Emmerich hat Nancy Faeser dazu aufgefordert, beim informellen Treffen der EU-Innenminister Anfang Februar 2022 auf eine Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie zu drängen. Den direkten Bezug zu seiner Forderung stellt er durch den Amoklauf an der Universität in Heidelberg her. Das Waffenrecht in der Europäischen Union gleicht seiner Meinung nach einem Flickenteppich. Eine Vereinheitlichung würde helfen, um gemeinsame Standards sowie Verbesserungen beim Austausch von Informationen und der Rückverfolgung von Waffen zu ermöglichen.

Nationales Waffenrecht

Hervorgerufen durch den Amoklauf an der Uni Heidelberg und dem Doppelmord an Polizisten in Kusel (Rheinland-Pfalz) – die übrigens beide mit illegalen Waffen verübt wurden – musste nicht lange auf Stimmen aus den unterschiedlichsten Richtungen zur Verschärfung des Waffenrechts gewartet werden. Auch der Fall von Hanau wird wieder als Beispiel für eine Verschärfung angeführt, obwohl besonders an diesem Beispiel deutlich geworden ist, dass die Anwendung des bestehenden Waffenrechts ausreichend wäre, genau solche Fälle zu verhindern. Die Lücken sind an anderer Stelle zu schließen.

Doch diese Dynamik war zumindest von uns Legalwaffenbesitzern bereits erwartet worden. Uns ist natürlich auch klar ist, dass die weitere Verschärfung eines Gesetzes, das Besitzer illegaler Waffen ohnehin nicht interessiert, nichts an der Problematik illegaler Waffen ändern wird. Vielleicht werden die Verantwortlichen das eines Tages auch verstehen. Sofern Bündnis 90/Die Grünen also wirklich an einer Differenzierung zwischen Taten mit legalen und illegalen Schusswaffen interessiert sind und gegen illegalen Waffenbesitz vorgehen wollen, wäre jetzt ein geeigneter Zeitpunkt dazu, sich dafür stark zu machen und erste Schritte einzuleiten.

Zumindest in dieser Angelegenheit gibt es eine Schnittmenge mit einer anderen Regierungspartei: der FDP, von der wir hinsichtlich Waffengesetz und Verhinderung weiterer Verschärfungen noch am meisten erwarten dürfen. Unter der Überschrift „Waffenrecht mit Augenmaß und Konsequenz“ fordert die FDP die Anwendung und Durchsetzung des bisher gültigen Waffenrechts, anstatt es zu verschärfen und somit den Bürokratieaufwand für Behörden und Legalwaffenbesitzer noch weiter zu erhöhen. Schauen wir also, was in den nächsten Monaten von Bündnis 90/Die Grünen bzw. der neuen Bundesregierung als Ganzes zu diesem Thema kommt. Ansatzmöglichkeiten und Bedarf für Optimierungen gibt es reichlich, denn bereits das aktuell gültige Waffengesetz (WaffG) beinhaltet für jeden Bürger so einige Fallstricke, die von Christian Schindler in seinem Gastbeitrag “Das Waffengesetz kann gar nicht scharf genug sein” vorzüglich und leicht ironisch herausgearbeitet wurden. Besonders Befürwortern einer weiteren Verschärfung als auch neutral eingestellten Bürgern empfehlen wir einen Blick auf diese Beispiele, denn sie verdeutlichen sehr gut, wie weit das Waffengesetz bereits seine Fühler ausstreckt. Und dass sich die beiden zuvor genannten Gruppen über diese Reichweite mit all ihren Konsequenzen wirklich bewusst sind, darf angezweifelt werden.

BMI-Bericht „Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechts“

In der Zwischenzeit wird es uns sicherlich auch nicht langweilig, denn neben den oftmals nur mäßig recherchierten Artikeln außerhalb unserer Fachpresse ist nun weitere Bewegung zum BMI-Bericht „Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechts“ (Tagesordnungspunkt 51 der 214. Sitzung der Innenministerkonferenz) zu verzeichnen. Zwar ist dies kein Punkt, der direkt mit Bündnis 90/Die Grünen im Zusammenhang steht (besagte Konferenz fand vom 16. bis 18. Juni 2021 statt), doch aufgrund ihrer Regierungsbeteiligung im Bund und in mehreren Ländern ist der Einfluss der Partei bei diesem Thema nicht zu vernachlässigen. Das Besondere an diesem Bericht: er ist nicht freigegeben und mehrere offizielle Ersuchen vom VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.) wurden allesamt abgelehnt.

Der VDB hat daher nun die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Dies war ein in der Konsequenz logischer Schritt, nachdem sowohl das bei der Innenministerkonferenz (IMK) als später auch beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eingereichte Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von beiden Adressaten abgelehnt wurde. Die IMK argumentierte damit, dass sie weder dem IFG des Bundes noch dem der Länder unterliegen würde, das BMI sah sich grundsätzlich nicht als richtigen Ansprechpartner. Der VDB befand sich demnach in einer Endlosschleife zwischen zwei Ansprechpartnern, die sich den Ball gegenseitig zugespielt haben. So helfen dann manchmal nur noch härtere Bandagen.

Interessierte an dieser Materie finden hier den Artikel aus dem Fachmagazin Waffenmarkt Intern 03/2022 über die Klage und können sich auf der Seite des VDB über das Auskunftsersuchen informieren und dieses abrufen.

Im zweiten Teil dieses Beitrags befassen wir uns mit den Positionen von Bündnis 90/Die Grünen zu den Themen Naturschutz, Artenschutz sowie legaler Auslandsjagd. Hier geht es zum Artikel.

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