Sachsen hat die Voraussetzungen für Wolfsabschüsse nach Nutztierrissen konkretisiert. Hintergrund sind die Änderungen im Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz, die seit dem 2. April 2026 gelten, nachdem der Wolfsschutzstatus auf EU-Ebene herabgestuft wurde. Hier mehr lesen.






