Bayerisches Gericht fällt wegweisendes Urteil: Wieviele Waffen dürfen Jäger besitzen?

20. Juli 2026

„In der Begründung gingen die Richter dabei auch auf die Bedürfnisprüfung für Jäger bei Langwaffen ein und leiteten zweifelsfrei her, dass durch § 13 Abs. 2 WaffG Inhaber eines Jahresjagdscheins komplett von einer Bedürfnisprüfung, sowohl im Hinblick auf das spezielle waffen- und munitionsbezogene Bedürfnis nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG als auch auf das allgemeine Bedürfnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 8 WaffG für Langwaffen und zwei Kurzwaffen freigestellt sind, sofern diese Waffen nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten sind.“

Mehr könnt Ihr auf pirsch.de lesen: Wie viele Waffen dürfen Jäger besitzen: Neues Urteil schafft Klarheit

Noch keine Kommentare. Sei der Erste!

      Hinterlasse einen Kommentar

      Vertrag widerrufen
      Jagdschein Info
      Jagdschein Info
      Logo
      Neu registrieren
      Jagdschein Info
      Datenschutz-Übersicht

      Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

      Einkaufswagen