Deutschland und die Waffen – Taschenspielertricks und das böse Erwachen

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Ende Oktober 2024 ist das „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung in Kraft getreten. Zum Leidwesen legaler Waffenbesitzer wurden im dazugehörigen Gesetz nicht nur die innere Sicherheit und das Asylsystem thematisiert, sondern auch Änderungen am Waffenrecht.

Die Auswirkungen auf den einzelnen Bürger werden von den meisten Forderern nach Verschärfungen (= Einschränkungen) nicht gesehen, nicht verstanden, wer weiß das schon. Ihnen kommt offenbar zu keiner Sekunde auch nur ansatzweise in den Sinn, dass sie ebenfalls von einer dieser Verschärfungen betroffen sein könnten. Hauptsache, möglichst viel wird vorgekaut, damit selbständiges Denken nicht so viel Energie absorbiert. „Idiocracy“ lässt grüßen.

Der Staat weiß schon, was er tut und möchte stets nur unser Bestes. Wenn wir der veröffentlichten Meinung und „Umfragen“ Glauben schenken, macht der Staat auch gerade in Bezug auf Waffen alles richtig. Das sehen wir derzeit in Bayern: „Strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte der Zentralen Waffenverwertung des Bayerischen Landeskriminalamtes“.

Doch nun zum Thema: Was ist denn nun mit dem neuen Sicherheitspaket unserer Ampel?

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Das „Sicherheitspaket“ und die nächste Waffenrechtsverschärfung

Auf einem Stadtfest in Solingen wurden am 23. August 2024 drei Menschen durch eine Messerattacke getötet, weitere acht wurden verletzt. Ein Terroranschlag, den der Islamische Staat für sich reklamiert hat. Erst wenige Monate zuvor, Anfang Juni, kam es bei einer islamkritischen Kundgebung in Mannheim zu einer weiteren schweren Messerattacke, bei der ein Polizist ums Leben kam.

Die Summe dieser beiden und vergleichbarer Fälle zeigt nun ihre Tragweite. Allerdings in eine Richtung, die wieder einmal auch die gesetzestreuen Bürger in den Fokus rückt und nicht nur die Verursacher dieser Taten. Erneut nutzt die Regierung diese Vorfälle, um ins Waffenrecht einzugreifen.

Für Waffenbesitzer in Deutschland ist dies natürlich nichts Neues. Wir wissen, dass es in Fällen von Messer- oder Schusswaffenmissbrauch nicht lange dauert, bis dem ersten Politiker reflexartig die Idee einer Waffenrechtsverschärfung in den Sinn kommt. Dabei ist es ihnen einerlei, ob die Tat durch Gegenstände im legalen oder illegalen Besitz verübt wurde. Wichtig ist nur, dass eine Verabschiedung neuer Gesetze möglichst schnell durchgesetzt wird, also im Eilverfahren, um den echten Experten und Verbänden bei der Validierung so wenig Zeit wie möglich einzuräumen – sofern sie überhaupt mit einbezogen werden.

Die Ampel hat daher am 18. Oktober 2024 das „Sicherheitspaket in Bundestag und Bundesrat eingebracht. Dieses Paket bestand aus zwei Gesetzesentwürfen:

  1. Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (Einspruchgesetz)
  2. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (Zustimmungsgesetz)

Der „Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ ist durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. Oktober schließlich in Kraft getreten und beinhaltet weitreichende Änderungen für Legalwaffenbesitzer. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ wurde im Bundesrat abgelehnt. Und fast schon erwartungsgemäß, wurde das Paket ohne die Konsultation der dafür relevanten Fachverbände durchgeführt, zusätzlich wurden Änderungsanträge von CDU/CSU nicht zugelassen:

Das handwerklich schlecht gemachte Sicherheitspaket wurde im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht, selbst Änderungsanträge der größten Oppositionsfraktion von CDU/CSU wurden nicht zugelassen. Zudem gab es im Vorfeld keine Verbände- oder Länderanhörung.“

Wer sich mit dem Inhalt des neuen Gesetzes beschäftigt, kann sich beim Namen „Sicherheitspaket“ als gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer gelinde gesagt nur verschaukelt fühlen. Straftaten mit legal besessenen Waffen sind – mit wenigen Ausnahmen – nahezu nicht existent. Dennoch beinhaltet das „Sicherheitspaket“ auch erweiterte Befugnisse der Behörden zur Prüfung von privatem Waffenbesitz. Welchen Mehrwert schaffen diese zusätzlichen Gesetze, wenn diese immer nur die Menschen betreffen, die sich ohnehin schon an die Regeln halten?

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Ausweitung von Messerverboten im öffentlichen Raum

Eines der zentralen Bausteine im neuen Gesetz ist die Ausweitung von Messerverboten im öffentlichen Raum. Ab sofort sind alle Messer auf öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenfernverkehr verboten. Achtung: der öffentliche Personenfernverkehr beinhaltet nicht nur Busse und Bahnen, sondern auch „seitlich umschlossene Einrichtungen“ wie Wartehäuschen des Personenverkehrs. Es gibt natürlich wieder Ausnahmen von diesen Verboten (Mitführen zu allgemein anerkanntem Zweck, Messer nicht zugriffsbereit etc.), allerdings ist hier besonders in der Anfangszeit nach Inkrafttreten des Gesetzes mit erhöhter Rechtsunsicherheit zu rechnen. Weitere Beispiele zu den Ausnahmen finden sich im neuen § 42 Absatz 4a des Waffengesetzes.

Neben der Ausweitung des Messerverbots werden zukünftig noch mehr Behörden bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung zur Waffenrechtlichen Erlaubnis involviert. Zudem wird die Nachberichtspflicht, die bisher nur für den Verfassungsschutz galt, auf alle bei der Prüfung involvierten Behörden ausgeweitet.

Auch hier wieder Achtung: bei der Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung können zukünftig auch Äußerungen in sozialen Medien herangezogen werden. Wie Ihr Euch den Behördenmitarbeitern gegenüber verhaltet, fließt selbstredend auch mit in Eure Bewertung ein.

Allein anhand dieser zwei Punkte können wir erkennen, dass die Arbeit für die zuständigen Behörden weiter aufgebauscht wird und sich die Wartezeit für Bearbeitungen spürbar verlängert. Der zu erwartende Sicherheitsgewinn dürfte genau wie bei vorherigen Verschärfungen wieder gegen Null tendieren. Warum? Weil sich alles erneut um dasselbe Kernproblem dreht: wir haben ein Problem mit illegalen Waffen und mit dem Vollzug bestehender Gesetze.

Es mangelt weder an Gesetzen noch an rechtlichen Möglichkeiten Waffen zu entziehen. Wenn fundierte Zweifel an der Eignung oder Zuverlässigkeit bei den zuständigen Behörden vorliegen, kann eine rechtliche Durchsetzung und damit der Entzug von Waffen problemlos erfolgen. Und genau daran scheitert es in den meisten Fällen: an der Durchsetzung geltenden Rechts. Das Strafgesetzbuch stellte bereits vor den islamistischen Terrorattacken von Mannheim und Solingen durch § 211 Mord unter Strafe. Welcher weiteren Gesetze und Verschärfung bedarf es hierfür noch?

Unter welchen Bedingungen leben wir mittlerweile in diesem Land, wenn legale Waffenbesitzer aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen über Zusatzschlösser an ihren Messeretuis nachdenken müssen, weil religiöse oder andere Eiferer Menschen aus niederen Beweggründen mit Messern ermorden? Möchte uns die Politik das wirklich so verkaufen und diese beiden Gruppen miteinander vergleichen?

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Nächste Schritte des Deutschen Jagdverbands

Der Deutsche Jagdverband hat bereits am 18. Oktober einen Artikel zum Sicherheitspaket veröffentlicht und die Prüfung juristischer Schritte aufgrund verfassungsrechtlich bedenklicher Änderungen im Waffengesetz angekündigt. Der Artikel wurde in den nächsten Tagen um die beiden Zusätze:

  1. Übersicht Änderung Waffengesetz und
  2. Synopse der Änderungen

ergänzt. Hier wird einfach und anschaulich das gesamte Ausmaß der Gesetzesänderungen ersichtlich.

Auch der VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.) hat eine entsprechende Zusammenfassung veröffentlicht.

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Änderungen im Waffengesetz (Quelle: Deutscher Jagdverband)

  • grundsätzliches Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen, unabhängig von der Klingenlänge; Ausnahmen siehe § 42 Absatz 4a des Waffengesetzes
  • Mitführverbot von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr inklusive dazugehöriger Bahnhöfe und seitlich umschlossener Wartehäuschen
  • Springmesser werden komplett verboten (Übergangsfrist für Personen mit Berechtigung anhand Anlage 2, §58 Abs. 24)
  • die Länder erhalten erweiterte Befugnisse zur Errichtung von Waffen- und Messerverbotszonen, wobei Ausnahmeregelungen für das berechtigte Interesse definiert sein müssen; Polizei und Behörden dürfen jede Person in diesen Verbotszonen ohne Anlass anhalten, befragen und durchsuchen
  • Äußerungen in sozialen Medien können bei der Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung herangezogen werden; zeitgleich werden weitere Ämter und Behörden bei der Prüfung dieser beiden Punkte eingebunden; das Steuergeheimnis wird zur Überprüfung eingeschränkt
  • Waffenbehörden müssen zukünftig die Jagdbehörde über den Verlust von Zuverlässigkeit oder persönlicher Eignung informieren; nach Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis muss die Waffenbehörde die Unbrauchbarmachung oder die Überlassung der Waffen und Munition an einen Berechtigten anordnen
  • beim bloßen Verdacht der Unzuverlässigkeit können Waffenbehörden Waffen und Munition für bis zu sechs Monate sicherstellen; Wohnungen dürfen in diesem Zusammenhang von der Behörde durchsucht werden
  • die Tatbestände für ein individuelles Waffenverbot werden ausgeweitet (WaffG § 41 Abs. 1)

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Fazit

Im Deutschland dieser Zeit muss man sich die Frage stellen, ob Legalwaffenbesitzer, ihre Familien und Verbände nunmehr die Letzten sind, die Interesse an aktuellen Entwicklungen zeigen, Zusammenhänge herstellen und auch mal über den Tellerrand schauen. In den übrigen Haushalten scheint es beim Sicherheitspaket offenbar keinen Grund zur Beanstandung zu geben, obwohl von den Gesetzesänderungen vermutlich jeder früher oder später betroffen sein dürfte.

Doch nicht der Gegenstand ist das Problem, sondern der Mensch, der ihn führt. Die aktuellen Probleme entstanden auf andere Weise und nicht dadurch, dass plötzlich Messer oder vergleichbare Gegenstände verfügbar wurden. Doch anstatt hier anzusetzen und die Ursachen zu bekämpfen (siehe wieder Solingen), verfällt die Bundesregierung – wie auch schon andere vor ihr – wiederholt in Aktionismus in Erwartung einer schnellen Beruhigung der Masse.

Im Hinblick auf illegale Waffen verspottet das sogenannte „Sicherheitspaket“ sich selbst und wird wie alle in der jüngeren Vergangenheit erlassenen Verschärfungen zu keinem Sicherheitsgewinn führen. Warum sollte es auch: Menschen, die sich außerhalb des Gesetzes bewegen, interessiert seine Verschärfung nicht!

Wie steht Ihr zu den jüngsten Gesetzesverschärfungen und dem Messerverbot? Seht Ihr sie als sinnvolle und notwendige Maßnahme im Kampf gegen Terrorismus? Oder verfehlt das neue Gesetz erneut das, zu dem es ins Leben gerufen wurde? Schickt uns Eure Meinung über die Kommentarfunktion.

Beitragsbild von Jason Jarrach auf Unsplash

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