Beringtes Federwild im Revier – Wie verhalte ich mich als Jäger richtig?

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Einige haben es sicherlich schon erlebt: beringtes Federwild, das im Revier tot aufgefunden oder während der Jagdausübung erlegt wurde. Besonders Greifvögel sind überdurchschnittlich oft als Totfunde anzutreffen. Was also tun, wenn Ihr im Revier plötzlich auf verendetes beringtes Federwild stoßt oder beringtes Federwild auf der Jagd erlegt? Und warum wird eine Beringung von Federwild überhaupt durchgeführt?

Was bedeutet eine Markierung oder ein Ring bei Federwild?

Wissenschaft und Forschung sind die Treiber bei der Beringung von Federwild. Jedes mit einer Markierung versehene Tier wird als Stellvertreter seiner Art angesehen und liefert durch sein Verhalten Daten und Informationen, durch die Rückschlüsse auf die gesamte Population gezogen werden können (Zug- und Standverhalten, Rastplätze, Sterblichkeit und vieles mehr).

Folgende Markierungen werden derzeit eingesetzt:

  • Ohrringe
  • Halsringe
  • Beinringe
  • Flügelmarken
  • Halsbänder
  • Mikrochips/Transponder
  • Peilsender

Für große Federwildarten sind teilweise auch schon Sender mit Satellitenverfolgung im Einsatz.

Die Beringung erfolgt in den meisten Fällen in Form eines Metall- oder Plastikrings. Darauf ist wie bei einem Nummernschild ein individueller Code zur Identifikation eines Tieres in Form von Zahlen, Nummern oder auch Farben angebracht. Diese beinhalten persönliche Daten wie Alter, Gewicht, Tierart, Eltern etc.

Warum ist dies so wichtig? Gerade Federwild reagiert ausgesprochen sensibel auf Veränderungen seines Lebensraums und passt sein Verhalten kurzfristig an. Hinsichtlich klimatischer Veränderungen können zum Beispiel Kurzstreckenzieher zu Standvögeln werden oder den Zeitpunkt ihrer An- und Abreise in/aus ihrem Überwinterungsgebiet hinauszögern oder verkürzen.

Die seit 50 Jahren betriebene Freilandforschung mit Bussarden hat ebenfalls bedeutende Erkenntnisse geliefert. So konnte diese nachweisen, dass sich die Population von Bussarden in den letzten 30 Jahren versiebenfacht hat. Gerade bei Bussarden ist auch das Auffinden toter Exemplare weit verbreitet, denn die meisten Arten von Greifvögeln haben eine Sterblichkeitsrate von annähernd 50% im ersten Lebensjahr (Rheinisch-Westfälischer Jäger 05/2022). Auch bei den Bussarden stirbt somit jedes zweite Jungtier innerhalb der ersten 12 Monate nach seiner Geburt.

Appell des DJV und rechtliche Regelungen im Landesjagdgesetz

Ende 2018 hat der Deutsche Jagdverband (DJV) dazu aufgerufen, Funde von beringtem Federwild an die zuständige Vogelwarte zu melden. Der Aufruf bezog sich vornehmlich auf während der Jagd erlegtes Federwild wie beringte Gänse und Enten.

Nordrhein-Westfalen geht sogar einen Schritt weiter und hat die Meldung und Ablieferung von Markierungen in das Landesjagdgesetz aufgenommen. Und dies zudem außerordentlich  präsent in §1. Dieser schreibt vor, jegliche Kennzeichnungen von erlegtem, gefangenem oder verendetem Wild der Unteren Jagdbehörde unverzüglich auszuhändigen. Zeit und Ort sind dabei besonders relevant.

1 LJG-NRW – Ablieferungspflicht von Kennzeichen (Zu § 1 Abs. 6 BJG):

Wer bei der Ausübung der Jagd oder des Jagdschutzes bei erlegtem, gefangenem oder verendetem Wild Kennzeichen vorfindet, ist verpflichtet, die Kennzeichen bei der unteren Jagdbehörde unter Angabe von Zeit und Ort des Fundes unverzüglich abzuliefern.

Wer dagegen verstößt und einen Fund verspätet oder gar nicht meldet, den kann bei bekannt werden dieses Sachverhalts schnell eine Geldbuße in Höhe von mehreren Tausend Euro erwarten.

Hinsichtlich rechtlicher Regelungen möchten wir die Jäger mit Revieren in politisch rot-grün regierten Ländern ermutigen, mögliche Änderungen ihrer Landesjagdgesetze zu verfolgen, ob ein ähnlicher Paragraph mit einer rechtlichen Verpflichtung wie in NRW auch dort Einzug hält.

Was sollten Jäger tun, wenn sie beringtes Federwild finden?

Da die Meldung und Aushändigung von Markierungen in NRW rechtlich vorgeschrieben ist, sollten sich Jäger bei entsprechenden Funden Zeit und Ort des Fundes am besten direkt notieren, um sie bis auf weiteres verfügbar zu haben. Auch in anderen Bundesländern, in denen es keine rechtlichen Regelungen dazu gibt, können diese Angaben definitiv nicht schaden, um möglichst viele Informationen zu einem Tier weiterzugeben.

Wenn der ein oder andere Jäger dieser Angelegenheit eher skeptisch gegenübersteht und einen Fund lieber nicht melden möchte, so ist dies nachvollziehbar. Schnell keimt der Gedanke auf, dass man für den Tod eines beringten Tieres im eigenen Revier verantwortlich gemacht werden könnte. Ganz besonders dann, wenn es sich um eine geschützte Art handelt und man eines tierschutzrechtlichen Verstoßes verdächtigt werden könnte. Den umfangreichen und schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen möchte man sich nur ungern freiwillig aussetzen.

Im Zusammenhang mit der Beringung verhält es sich jedoch anders. Das gesamte Konzept der wissenschaftlichen Nachverfolgung steht und fällt mit der Rückmeldung einzelner Funde und Individuen. Dazu zählen auch verendete Tiere (Totfunde). Da Jäger regelmäßig im Revier unterwegs sind, sind sie meist auch die Ersten, die auf ein verendetes Tier stoßen. Diesen Fund zu melden hilft dabei, weitere Erkenntnisse zum Verhalten von Federwild zu gewinnen (Monitoring). Die wissenschaftlichen Institutionen sind dafür auf Rückmeldungen jeglicher Art angewiesen. Jäger sind dabei wichtige Kooperationspartner.

Generell sollen allerdings nicht nur Totfunde gemeldet werde. Jederzeit können auch Informationen über lebende beringte Exemplare gemeldet werden. Wer also im Rahmen von Tierbeobachtungen eine Markierung über Fernglas, Spektiv oder auf einem anderen Weg abliest, kann diese Daten jederzeit online an die zentrale Datenbank für Wiederfunde Euring melden.

Beringungszentralen und Vogelwarten im deutschsprachigen Raum

Für den deutschsprachigen Raum sind 4 Beringungszentralen verfügbar:

  • Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“ in Wilhelmshaven (zuständig für Hessen, Norddeutschland und NRW)
  • Beringungszentrale Hiddensee (zuständig für Ostdeutschland)
  • Max-Planck-Institut für Ornithologie – Vogelwarte Radolfzell ( zuständig für Baden-Württemberg, Bayern,  Rheinland-Pfalz, Saarland und Österreich)
  • Schweizerische Vogelwarte Sempach (zuständig für die Schweiz)

Für diese Beringungszentralen führen Forscher und ehrenamtliche Helfer die Beringung von Federwild durch. Sie werden in speziellen Kursen für die Ausübung dieser Tätigkeit geschult, erhalten die notwendigen Ausweise und Dokumente sowie die erforderliche Fanggenehmigung. Darüber hinausgehende Genehmigungen, wie beispielsweise das Aufsuchen von Federwild am Nistplatz, sind von den zuständigen Behörden der Landkreise einzuholen. Auch der Jagdausübungsberechtigte des Reviers muss sein Einverständnis erteilen.

Die Beringungszentralen des deutschsprachigen Raums kennzeichnen jährlich mehrere Tausend Vögel. Für Europa beläuft sich die Zahl über alle markierten Vögel auf insgesamt mehrere Millionen.

Fazit

Die Beringung von Federwild liefert wichtige Informationen für wissenschaftliche Forschungen und das Verhalten von Arten. Der Arbeitsaufwand für dieses Monitoring ist hoch. Wir Jäger – und natürlich auch alle anderen – können diese Arbeit unterstützen, indem wir Funde und Ringdaten an die zuständigen Vogelwarten melden, damit diese wertvollen Informationen nicht verloren gehen und weiterverarbeitet werden können.

Hat Euch dieser Artikel gefallen? Habt Ihr schon persönliche Erfahrungen mit beringtem Federwild gemacht oder sogat eine Meldung an einer der Vogelwarten in deutschsprachigen Raum vorgenommen? Wie seid Ihr dabei vorgegangen und wie war die Resonanz auf Eure Unterstützung? Lasst und Eure Erfahrungen und Meinungen über die Kommentarfunktion zukommen.

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