Waffenrechtliche Erlaubnis – Die 6 Voraussetzungen für Erwerb und Besitz von Waffen & Munition

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Die zu erfüllenden Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis (insbesondere die Punkte Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung) dürfte vermutlich einer der Bereiche sein, der bei den Überlegungen im Vorfeld nur wenig Beachtung findet. Dies mag größtenteils dem Umstand geschuldet sein, dass das hierzu relevante Hintergrundwissen noch nicht vermittelt wurde oder nur begrenzte Vorkenntnisse in diesem Bereich vorhanden sind.

Der Erwerb und Besitz von Waffen und Munition ist in Deutschland streng geregelt und unterliegt insgesamt 6 Voraussetzungen, die vollumfänglich erfüllt sein müssen. Wird auch nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, wird die waffenrechtliche Erlaubnis verweigert. Erfüllt Ihr die Voraussetzungen, erhaltet Ihr Eure Waffenbesitzkarte.

Folgende 6 Anforderungen sind ganzheitlich für die waffenrechtliche Erlaubnis zu erfüllen:

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1. Vollendung des 18. Lebensjahres

Grundsätzlich untersagt der Gesetzgeber minderjährigen Personen den Umgang mit Waffen und Munition, da diese – nach Einschätzung des Gesetzgebers – nicht die notwendige Sorgfalt in ihrem Umgang mit sich bringen. Ausnahmen hierzu werden mit der Möglichkeit zum Erwerb eines Jugendjagdscheins geschaffen, der auch minderjährigen Personen den Umgang mit Waffen und Munition unter strengen Auflagen erlaubt.

2. Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis wird bei Jägern durch das Jägerprüfungszeugnis erbracht. Es wird anerkannt, dass Ihr z.B. durch die Belegung eines Jagdkurses (oder einer vergleichbaren Ausbildung) sowie der erfolgreich absolvierten Jägerprüfung alle erforderlichen Kenntnisse erworben habt, um den sicheren Umgang mit Waffen und Munition sicherzustellen und dass Ihr in deren Handhabung keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

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3. Bedürfnis

Jeder, der Waffen und Munition erwerben möchte, muss dazu ein Bedürfnis vorweisen. Anhand wirtschaftlicher und / oder persönlicher Belange ist glaubhaft zu machen, warum Waffen und Munition erforderlich sind (Glaubhaftmachung). Eure persönlichen Belange werden denen der Öffentlichkeit gegenübergestellt und bewertet. Jäger weisen Ihr Bedürfnis anhand des Jagdscheins nach. Eure Beabsichtigung zu jagen ist das Bedürfnis, denn ohne Waffen und Munition kann keine Jagd ausgeführt werden.

Da Jagdscheininhaber (und unter gewissen Voraussetzungen auch Sportschützen) den Nachweis ihres Bedürfnisses leichter erbringen können als Personen ohne diesen persönlichen Hintergrund, spricht man von einer Privilegierung.

4. Zuverlässigkeit

Eure Zuverlässigkeit wird durch die Behörden (lokale und waffenrechtliche Polizeibehörde) geprüft. Durch diese Prüfung soll festgestellt werden, ob Ihr mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis zukünftig eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könntet. Strafrechtlich relevantes und schuldhaftes Verhalten innerhalb der letzten Jahre steht hierbei im Fokus.

Folgende Informationen werden über Euch eingeholt, die nach „Absoluter Unzuverlässigkeit“ und „Regelunzuverlässigkeit“ unterscheiden:

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Absolute Unzuverlässigkeit

  • Rechtskräftige Verurteilungen mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe (Verbrechen und sonstige vorsätzliche Straftaten innerhalb der letzten 10 Jahre)
  • Vermutung zur missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung von Waffen und Munition
  • Vermutung zur Aushändigung / Überlassung von Waffen und Munition an nicht berechtigte Personen
  • Vermutung zum leichtfertigen / bedenklichen Umgang oder zur Aufbewahrung von Waffen und Munition

Regelunzuverlässigkeit (Prüfung mit Ermessensspielraum der Behörde)

  • Rechtskräftige Verurteilungen mit Freiheitsstrafe, mindestens 6 Monate Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder 2x geringere Geldstrafen (vorsätzliche und fahrlässige Straftaten innerhalb der letzten 5 Jahre), 2x in Präventivgewahrsam der Polizei
  • Zugehörigkeit zu verbotenen Organisationen oder Parteien
  • wiederholte Verstöße gegen das Waffen-, Kriegswaffen-, Sprengstoff- und Bundesjagdgesetz
  • schwerwiegende Auffälligkeit im Straßenverkehr

Wichtig

  1. Das Waffengesetz steht über dem Bundesjagdgesetz. Dies bedeutet, dass Euch im Falle einer bescheinigten Unzuverlässigkeit auch der Jagdschein entzogen wird!
  2. Für Ausländer mit festem Wohnsitz in Deutschland: Wer weniger als 5 Jahre Deutschland lebt, kann als unzuverlässig eingestuft werden. Dies ergibt sich aus der Problemstellung, dass die Überprüfung auf mögliche Straftaten im Ausland nicht lückenlos nachvollziehbar sein kann. In diesem Fall können die Behörden lediglich das straffreie Verhalten in Deutschland zu Rate ziehen, das aus diesem Grund mindestens 5 Jahre betragen muss.

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5. Persönliche Eignung

Unter diesen Punkt fallen Gesundheitsstörungen (insbesondere mentale Auffälligkeiten), die eine Gefährdung im Umgang mit Waffen und Munition darstellen können. Man unterscheidet zwischen „Absolut fehlender persönlicher Eignung“ und „Fehlender persönlicher Eignung“.

Absolut fehlende persönliche Eignung

  • psychische Beeinträchtigung (psychische Erkrankung und Alkohol- oder Drogenabhängigkeit)
  • physische Beeinträchtigung, eine Waffe sachgerecht führen zu können
  • fehlende Geschäftsfähigkeit (aus psychopathologischen Gründen)
  • unverschuldete Unfähigkeit zum sorgfältigen Umgang mit Waffen

Fehlende persönliche Eignung (Prüfung mit Ermessensspielraum der Behörde)

  • beschränkte Geschäftsfähigkeit (minderjährige Personen, siehe auch Jugendjagdschein)

Unter Berücksichtigung des Ermessensspielraums können Polizeibeamte, die den Antragsteller persönlich kennen, Ihre Einschätzung mit einfließen lassen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Erstellung eines fachärztlichen Zeugnisses, um die persönliche Eignung festzustellen.

Grundsätzlich haben alle Personen vor Vollendung des 25. Lebensjahres ein fachärztliches Zeugnis vorzulegen, sofern sie das erste Mal eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen.

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6. Haftpflichtversicherung

Der Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung ist bei der Beantragung eines Jagdscheins einzureichen. Näheres findet Ihr in unserem Beitrag zur Jagdhaftpflichtversicherung.

Ihr habt nun eine Vorstellung darüber erhalten, dass die Ansprüche an Waffenbesitzer in Deutschland sehr hoch sind und auch Euer privates Umfeld und Euer persönliches Verhalten betreffen. Damit wird der Ansatz der Risikominimierung verfolgt. Nur Personen, die einen sorgfältigen und ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition vermuten lassen, sollen eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten.

Sowohl Eure Zuverlässigkeit als auch persönliche Eignung werden alle 3 Jahre automatisch durch die Behörden neu festgestellt!

Hat Euch dieser Artikel gefallen? Wie steht Ihr zu den Überprüfungen zur waffenrechtlichen Erlaubnis? Ergeben diese für Euch nach wie vor Sinn oder gehören diese ebenso auf den Prüfstand wie weitere Teile der aktuell gültigen Gesetzestexte? Teilt uns Eure Meinung über die Kommentarfunktion mit.

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